Rechtsprechung
BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren - Besoldungsrechtliche oder versorgungsrechtliche Besserstellung des Beamten oder Hinterbliebenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
In dem Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - (NVwZ-RR 2000, 188 ) hat der Senat ausgeführt:. - BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97
Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 -).". - BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 -, vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemisst diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
- BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 -, vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemisst diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -). - BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 18.98
Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 -, vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemisst diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -). - BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88
Streitwert in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Wird über den geltend gemachten Anspruch nur dem Grunde nach entschieden, sind weitere Streitigkeiten nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 -).". - BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 9.98
Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 -, vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemisst diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -). - BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
Beamtenversorgung - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Ruhensregelung - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00
Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 -, vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemisst diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).